Sie sind Mieter wir überprüfen Ihr Vorhaben auf Machbarkeit und begleiten Sie bis zur Baugenehmigung.
Sie sind Eigentümer wir entwickelt gewerbliche Konzepte gemeinsam mit Ihnen.
Eines Nutzungsänderungsantrag bedarf es immer dann, wenn die Nutzung einer Einheit geändert wird. Im Allgemeinen ist bekannt, dass ein Antrag auf Nutzungsänderung immer dann notwendig ist, wenn sich der Schwerpunkt der Nutzung ändert. So beispielsweise wenn aus einer Arztpraxis nun eine Wohnung werden soll. Also immer dann, wenn die Nutzung umgewandelt werden soll, hier von "Gewerbe" zu "Wohnen" und andersrum. Jedoch gilt auch, dass bspw. die Umwandlung eines Büro´s zum Restaurant ebenfalls eines Nutzungsänderungsantrages bedarf. Sprich auch dann wenn die Nutzung gewerblicher Natur bestehen bleibt, so unterscheiden sich die rechtlichen Anforderungen eines Büro´s von denen einer Gaststätte. Aus unserer Erfahrung heraus sind es gerade Unternehmer und Selbständige, die der Gefahr einer Nutzungsuntersagung ausgesetzt sind, da oftmals die notwendigen, behördlichen Genehmigungen fehlen. In den schlimmsten Fällen werden Räumlichkeiten angemietet, welche die Voraussetzungen des angedachten Betriebes nicht erfüllen können. Daher eignet sich auch nicht jede Mietfläche, unabhängig von ihrem "ist-Zustand", für ihr Vorhaben. Es kann niemand von Ihnen erwarten alles zu wissen, doch was Sie wissen müssen ist, dass Sie auf uns bauen können. Lassen Sie sich von uns vor Ihrer Mietvertragsunterzeichnung beraten und sichern sie sich ein stabiles Fundament für Ihre Zukunftspläne!
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